Medizinische Leistungen und deren Erstattung

Alle Ärzte des Praxiszentrums besitzen eine Zulassung für die Behandlung von Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Die Leistungsangebote der verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen gleichen sich weitgehend. Sie sind in einem Leistungskatalog zusammengefasst. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in diesem Leistungskatalog enthalten sind, werden von der GKV direkt übernommen. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Zusätzlich gibt es auch Leistungen, die wir Ärzte für medizinisch sinnvoll und ratsam halten, die aber nicht im Leistungskatalog einer GKV aufgeführt sind. Solche „Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL)“ sind auch von gesetzlich Krankenversicherten selbst zu bezahlen, die Preise werden durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgegeben. Wir informieren Sie gerne bei Bedarf und ohne Zeitdruck darüber, warum wir diese Leistungen in begründeten Fällen für empfehlenswert halten. Sie sind weiter unten im Untersuchungs- und Behandlungsspektrum aufgeführt. Wir folgen hierbei dem IGeL-Kodex.

Privatversicherte Patienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung, Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).